Wir vermieten unsere Wohnungen nach den Kriterien gemäss unserem Vermietungsreglement. Es zählen die Belegung (Mindestanzahl Personen = Anzahl Zimmer minus 1), die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Durchmischung innerhalb der Liegenschaft, der Quartierbezug, das Zahlungsverhalten, formale Kriterien (Wohnsitz) und die Dringlichkeit.
Mit städtischen Abschreibungsbeiträgen vergünstigte Wohnungen dürfen nur an Haushalte abgegeben werden, deren steuerrechtlich massgebendes Einkommen das Vierfache des Bruttomietzinses (Mietzins plus Nebenkosten) nicht überschreitet. Wir orientieren uns hier an der städtischen Praxis.
Die Vermietungskriterien finden Sie auch in unserem Vermietungsreglement.